Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch kompetente Anwälte zu setzen.
Vom Familienrecht sind beispielsweise umfasst:
Umgang
Regelung zwischen Kindeseltern / Großeltern mit dem minderjährigen Kind
Sorgerecht
Klärung bei bestehenden gemeinsamen Sorgerecht, als auch bei alleinigen Sorgerecht
Unterhalt
Unterhalt für minderjährige Kinder, volljährige Kinder
Unterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes
Unterhalt für den Ehepartner für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung
Zugewinn
Auseinandersetzung des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögen
Hausrat
Aufteilung des gemeinsamen Hausstandes
Versorgungsausgleich
Auseinandersetzung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften
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Meine Leistungen in diesem Bereich sind u.a.