Ich bespreche mit Ihnen im ersten Gespräch verbindlich, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich diese kontaktieren, um die Kostenübernahme zu klären.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und nicht vermögend sind, dann können Sie für eine erste Beratung und für die aussergerichtliche Vertretung Beratungshilfe oder für die gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Beratungshilfe ist regelmäßig vor dem ersten Termin in der Kanzlei durch den Mandanten am zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle zu beantragen. Zu diesem Termin sind alle Unterlagen über das Einkommen (Lohnzettel, Bescheide etc.), die Ausgaben (Miete, Darlehensraten, Versicherungen etc.) und über das Vermögen (Sparbücher, aktueller Kontoauszug, Bausparer etc.) vorzulegen und das Anliegen zu schildern. Der Beratungshilfeschein wird sofort an Sie ausgehändigt und Sie legen diesen uns in der Beratung vor.
Die Prozesskostenhilfe erfolgt regelmäßig durch uns für Sie am örtlich und sachlich zuständigen Gericht.
Ob Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Beratungshilfe und / oder Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, können Sie anhand des Prozesskostenhilferechners ermitteln.
Die Formulare sind unter Links abrufbar.
Prozesskostenhilfe Ausfüllhinweise und Antrag
Rechner für Prozesskosten-/Beratungshilfe
Es wird keine Haftung für externe Links übernommen.